Unsere Leistungen
Auszug aus unserem Leistungsspektrum

WEG Verwaltung
Bei der WEG – Verwaltung handelt es sich um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums aller Eigentümer am und im Objekt. Eine professionelle kaufmännische und technische Verwaltung dient unserem Ziel der Werterhaltung und Wertsteigerung des Verwaltungsobjektes. Das Aufgabengebiet umfasst z.B.
- regelmäßige Objektbegehung
- Verwaltung von Gemeinschaftsgeldern
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Beratung der Eigentümer bei Instandhaltungsmaßnahmen
- Überwachung von Fremddienstleistern (Hausmeister, Sanitär und Heizung u.s.w.)
Mietverwaltung / Mietsonderverwaltung
Die Mietverwaltung und Mietsonderverwaltung beinhaltet Verwaltungsaufgaben an Gebäuden oder Mietflächen im Namen und in Vertretung der einzelnen Eigentümer. Das Aufgabengebiet umfasst z.B.
- Korrespondenz mit Mietern
- Erstellung von Jahresabrechnungen
- Verwalten von Mieten und Nebenkosten
- Anlegen von Mietkautionen
- Aufnahme von mieterangezeigten Mängeln
- Auftragsvergabe bei Reparaturmaßnahmen
- Durchführung von Mieterhöhungen
- Mietvertragserstellung
- Wohnungsübergaben/-abnahmen


Betriebskostenabrechnung
Wir erstellen für Sie die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter. Hierzu sind folgende Punkte stets enthalten:
- Zusammenstellung der Gesamtkosten für die ganze Liegenschaft
- Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel
- Berechnung des Anteils, der auf die vermietete Wohnung jeweils entfällt
- Abzug der Vorauszahlungen des Mieters
Hausgeldabrechnungen (Jahresabrechnungen)
Der Verwalter ist verpflichtet, nach Ablauf des Abrechnungsjahres eine schriftliche Abrechnung zu erstellen. Wenn ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, überprüft dieser vor dem Beschluss in der Eigentümerversammlung die Abrechnung. Nach Mehrheitsbeschluss in der Eigentümer-versammlung wird die Jahresabrechnung rechtlich wirksam. Hierzu sind folgende Punkte z.B. stets enthalten:
- Gesamtabrechnung der einzelnen Kosten entsprechend des beschlossenen Wirtschaftsplans
- Einzelabrechnungen für die einzelnen Wohnungen mit der Angabe des Verteilungsschlüssels
- Darstellung des vereinnahmten / ausgegebenen Hausgeldes
- Vermögensbericht
- Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage
